
Seit Inkrafttreten der DSGVO herrscht einige Unsicherheit beim Kauf von Adressen für das Direktmarketing. Diese Unsicherheit ist jedoch unbegründet, weil die von uns verkauften Adressen ausschließlich aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen. Im Sinne des Gesetzes ist keine Weitergabe von personenbezogenen Daten zu erkennen. Die von uns verkauften Daten haben keinen Ansprechpartner, was den Sachverhalt erschweren würde. Die Datenschutzgrundverordnung kennt 147 sogenannte Erwägungsgründe, die den Schutz der Daten im Detail regeln. Hier sind auch Ausnahmen genannt. Der Erwägungsgrund 47 geht explizit auf das Direktmarketing ein und betrachtet die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Direktwerbung als eine einem berechtigten Interesse dienende Verarbeitung.
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